Gesellschaftslied

Gesellschaftslied, ein von A. H. Hoffmann von Fallersleben geprägter Begriff: Er bezeichnet im Unterschied zum Volkslied und Kunstlied das Lied einer besonderen Gesellschaftsschicht. Stände, Lebens- und Bildungskreise, religiöse Gemeinschaften, Studenten- und Bürgerkreise waren die Träger dieser Lieder, die der Geselligkeit dienten. In Deutschland reicht das Gesellschaftslied von den Liederhandschriften des 15. Jahrhunderts (z.

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