Geschwister
Geschwister [althochdeutsch giswestar, eigentlich »Gesamtheit der Schwestern«],
Personen, die von denselben Eltern abstammen. Man unterscheidet vollbürtige oder leibliche Geschwister (Bruder, Schwester) und, wenn sie nur einen Elternteil gemeinsam haben, halbbürtige Geschwister (Stiefgeschwister, Halbgeschwister: Halbbruder, Halbschwester). Als Geschwister gelten auch die minderjährig adoptierten (als Kind angenommenen) Personen im Verhältnis zu den leiblichen Abkömmlingen des Annehmenden (§ 1755 BGB;
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