Gemeinsamer Bundesausschuss
Gemeinsamer Bundesausschuss, Abkürzung G-BA, das höchste Gremium der gemeinsamen Selbstverwaltung im Gesundheitswesen.
Ist mit Vertretern der Vertrags- und Vertragszahnärzteschaft, der gesetzlichen Krankenkassen und der Krankenhäuser sowie drei unparteiischen Mitgliedern besetzt; Patienten können an den Ausschusssitzungen teilnehmen, haben aber kein Stimmrecht. Der unter der Aufsicht des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) stehende G-BA wurde mit der Gesundheitsreform 2003 (Gesundheitsmodernisierungsgesetz, GMG) zum 1.1.2004 ins Leben gerufen. Er
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