Geheimbuchführung
Geheimbuchführung, ausgegliederter Teil der Buchführung, der wegen besonderer Anforderungen an die Geheimhaltung der dort erfassten Geschäftsvorfälle auch gegenüber Angestellten (z. B. Eigenkapital, Darlehen, Entnahmen, Ertragslage) vom Unternehmer selbst oder durch eine besonders vertrauenswürdige Person geführt wird. Voraussetzung für die Ordnungsmäßigkeit der Geheimbuchführung ist ihre systematische Verknüpfung mit der »offenen«
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