Gebrauchtwarenhandel
Gebrauchtwarenhandel, gewerbsmäßiger An- und Verkauf von gebrauchten, aber noch verwendbaren und funktionsfähigen Konsumgütern (z. B. Einrichtungsgegenstände, Kfz). Für den Gebrauchtwarenhandel ist keine besondere Genehmigung erforderlich. Allerdings können die Länder nach § 38 Gewerbeordnung durch Rechtsverordnungen besondere Buchführungs-, Auskunfts- und Duldungspflichten begründen, um die Überwachung zu erleichtern. Nach österreichischem Recht
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