Fürstenabfindung

Fürsten|abfindung, die rechtliche Regelung der Vermögensverhältnisse zwischen den 1918 entthronten deutschen Fürsten und den deutschen Ländern durch 26 Einzelverträge, nachdem eine reichsgesetzliche Regelung und ein auf die Initiative von KPD und SPD zurückgehender »Volksentscheid auf entschädigungslose Enteignung« der Fürsten 1926 gescheitert waren. So wurde z. B. am 6. 10.

Quellenangabe

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