Frauen im 18. Jahrhundert
Frauen im 18. Jahrhundert hatten nur sehr eingeschränkte Rechte und galten als unmündige Menschen, die einen männlichen Vormund brauchten. Sie hatten nur sehr begrenzt ein Recht auf Besitz und ihre Bildung beschränkte sich meist auf das, was nötig war, um standesgemäß zu heiraten. Im Falle einer Scheidung, die ohnehin nur
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