Fonds »Deutsche Einheit«

Fonds »Deutsche Einheit« [fɔ̃ - -],

im deutschen Einigungsvertrag vereinbartes und durch Gesetz vom 25. 6. 1990 eingerichtetes Sondervermögen des Bundes, das bis 1994 als eine Zwischenlösung für den 1995 neu geregelten, gesamtdeutschen Finanzausgleich fungierte und getrennt von der allgemeinen Haushaltswirtschaft des Bundes und der alten Bundesländer mit nicht zweckgebundenen Zuweisungen in Höhe von (1990–94) insgesamt

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