Flagge

Flaggenrecht

Öffentliches Recht: »Die Bundesflagge ist schwarz-rot-gold« (Artikel 22 GG). Nähere Regelungen zugleich über die Standarte des Bundespräsidenten und die Dienstflagge der Bundesbehörden sowie die Führung von Flaggen an Dienstkraftwagen trifft die Anordnung des Bundespräsidenten über die deutsche Flagge vom 13. 11. 1996. Die Dienstflagge der Seestreitkräfte der Bundeswehr ist durch

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