Politik und Recht
Finnland ist eine parlamentarische Republik. Staatsoberhaupt ist der auf sechs Jahre direkt vom Volk gewählte Präsident (einmalige Wiederwahl möglich). Der Präsident ist Oberbefehlshaber der Streitkräfte, ernennt die Richter des Obersten Gerichtshofes und übt das Begnadigungsrecht aus. Träger der gesetzgebenden Gewalt (Legislative) ist der Reichstag, ein Einkammerparlament, dessen 200 Abgeordnete für
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