Findelkinder
Findelkinder, Neugeborene, die von ihren Eltern ausgesetzt und nach ihrem Auffinden durch fremde Personen erzogen werden. Findelkinder sind vom Finder der Polizei innerhalb 24 Stunden zu melden, die die erforderlichen Ermittlungen anstellt. Lässt sich die Herkunft des Kindes nicht feststellen, setzt die zuständige Verwaltungsbehörde nach Anhörung des Gesundheitsamts den
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