Fahnlehen

Fahnlehen, im mittelalterlichen (Heiligen) Römischen Reich Bezeichnung für ein besonders qualifiziertes Lehnsobjekt (Leihezwang, Unteilbarkeit), dessen Investitur u. a. durch die Überreichung einer Fahne vollzogen wurde und als Voraussetzung für die Zugehörigkeit zum Fürstenstand galt. Trotz der in einigen Rechtsbüchern überlieferten besonderen Bedeutung der Fahnlehen ist die Unterscheidung zwischen Normallehen

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