Ewigkeitssonntag

Ewigkeitssonntag, auch Totensonntag, in den deutschen evangelischen Kirchen der dem Gedächtnis der Verstorbenen gewidmete und die Hoffnung auf ihre eschatologische Vollendung ausdrückende letzte Sonntag des Kirchenjahrs.

Als Totensonntag seit 1814 in Sachsen-Altenburg üblich, wurde er 1816 von König Friedrich Wilhelm III. zur Erinnerung an die Befreiungskriege als allgemeiner »Feiertag zum Gedächtnis der Entschlafenen« in Preußen eingeführt und in der Folge von den meisten Landeskirchen übernommen. Die »Agende für die evangelisch-lutherischen Kirchen und Gemeinden« (1955) führte aus theologischen

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