Die Sterilisationsgesetze
Nach der Machtergreifung Hitlers im Frühjahr 1933 entstand ein erstes Gesetz, mit dem er seine »rassenhygienischen« Vorstellungen umzusetzen begann. Das »Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses« wurde im Juli 1933 verabschiedet und erlaubte dem Staat, Männer und Frauen mit körperlicher oder geistiger Behinderung oder mit psychischen Erkrankungen gegen ihren Willen
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