Erststimme
Erststimme, in Deutschland die Stimme, die der Wähler oder die Wählerin bei Bundestagswahlen für den Direktkandidaten oder die Direktkandidatin in seinem bzw. ihrem Wahlkreis abgibt.
Bei den Kandidatinnen und Kandidaten muss die Parteizugehörigkeit, bei Parteilosen ein Kennwort im Wahlvorschlag angegeben sein. Gewählt ist die Kandidatin oder der Kandidat im Wahlkreis, die bzw. der die meisten Stimmen auf sich vereinigt (relative Mehrheitswahl; Direktmandat). Die andere Stimme (Zweitstimme) gibt der Wähler der Kandidatenliste einer Partei im
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