Ersatzschulen

Ersatzschulen, Schulen in freier Trägerschaft (Privatschulen), die nur mit Genehmigung des Staates als Ersatz für öffentliche Schulen errichtet und betrieben werden dürfen. Sie entsprechen in ihren Bildungs- und Erziehungszielen den öffentlichen Schulen und haben auch das Recht Zeugnisse zu erteilen, die die gleiche Berechtigung verleihen wie die der öffentlichen

Quellenangabe

Kostenlos testen
  • redaktionell geprüfte und verlässliche Inhalte

  • altersgerecht aufbereitet im Schullexikon

  • monatlich kündbar

oder
Sie sind Lehrkraft? Starten Sie Ihren kostenlosen Test hier.