Epilog (Musik)
Epilog [griechisch] der, -s/-e, Musik:
1) in Opern des 17. und 18. Jahrhunderts ein sentenzartiger Schlussabschnitt, oft auch eine abschließende oder angefügte Huldigungsmusik (Licenza) für eine hochstehende Persönlichkeit; 2) in der (instrumentalen) Sonatenform ein Abschlussgedanke von Exposition und Reprise oder (gleichbedeutend mit Koda) ein Abschlussteil, der auch eigenes thematisches Material einführen kann; wurde bei A. Bruckner
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