Entwicklungshelfer

Entwicklungshelfer, in Deutschland nach dem Entwicklungshelfergesetz (EhfG) vom 18. 6. 1969 eine über 18 Jahre alte Person, die in Entwicklungsländern ohne Erwerbsabsicht Dienst leistet, um zum Fortschritt dieser Länder beizutragen. Der Entwicklungshelfer erhält während seines Entwicklungsdienstes kein Entgelt für geleistete Dienste, sondern aufgrund eines mindestens zweijährigen Entwicklungsdienstvertrages umfassende

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