Entsorgung

Stilllegung von Kernkraftwerken

Die Stilllegung eines Kernkraftwerkes beginnt mit der endgültigen Abschaltung der Anlage und endet mit der »Entlassung des Kraftwerksbereiches aus dem Atomgesetz«. Sie bedarf einer Genehmigung nach § 7 Absatz 3 Atomgesetz. Im Anschluss an die Nachbetriebsphase (Entladen der Brennelemente, Vorbereitung des Rückbaus) kann nach dem Vorliegen der Genehmigung mit dem

Quellenangabe

Kostenlos testen
  • redaktionell geprüfte und verlässliche Inhalte

  • altersgerecht aufbereitet im Schullexikon

  • monatlich kündbar

oder
Sie sind Lehrkraft? Starten Sie Ihren kostenlosen Test hier.