entmilitarisierte Zone
entmilitarisierte Zone, derjenige Teil des Hoheitsgebietes eines Staates, auf dem die Stationierung von Truppen, die Lagerung von Waffen und anderen Kampfmitteln sowie jegliche Art der Befestigung und der Unterhaltung militärischer Anlagen durch völkerrechtlichen Vertrag, z. B. Friedensvertrag, verboten ist. Eine entmilitarisierte Zone war aufgrund des Versailler Vertrags (1919) z.
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