Emeritierung

Emeritierung die, -/-en,

in Deutschland nach älterem Hochschulrecht die Entbindung der Professoren von der Verpflichtung zur Lehrtätigkeit und zur Teilnahme an der Selbstverwaltung (Entpflichtung) unter Belassung der Amtsbezeichnung, der Amtsbezüge und des Rechts, zu forschen, Lehrveranstaltungen abzuhalten sowie bei Prüfungen und Promotionen mitzuwirken. Durch das Hochschulrahmengesetz von 1976 wurde die Emeritierung für

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