Eisphora

Eisphora [griechisch] die, -,

in Athen und anderen griechischen Stadtstaaten eine außerordentliche direkte Vermögensteuer, die zur Deckung besonderer Ausgaben, v. a. im Kriegsfall, auf Beschluss der Volksversammlung von den Bürgern der drei oberen Vermögensklassen und den Metöken erhoben wurde; in der Zeit des Peloponnesischen Krieges für 428/427 v. Chr. erstmals bezeugt.

Quellenangabe

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