Einschuss (Börsenwesen)

Einschuss, Börsenwesen:

1) Geldbetrag, den der Kunde seiner Bank zahlen muss, wenn er sie beauftragt, für ihn Effekten zu kaufen, ohne sofort den vollen Kaufpreis bereitstellen zu können. Die Höhe richtet sich nach dem Risiko der Kursschwankung des Wertpapiers und nach der Liquiditätssituation der Banken. 2) Bei Termingeschäften übliche Anzahlung, die bei

Quellenangabe

Kostenlos testen
  • redaktionell geprüfte und verlässliche Inhalte

  • altersgerecht aufbereitet im Schullexikon

  • monatlich kündbar

oder
Sie sind Lehrkraft? Starten Sie Ihren kostenlosen Test hier.