Einnahmen (Steuerrecht)
Einnahmen, Steuerrecht:
alle Güter, die in Geld oder Geldeswert bestehen und die dem Steuerpflichtigen aus bestimmten Einkunftsarten (Einkommensteuer) im Veranlagungszeitraum zufließen (Überschusseinkünfte § 8 Absatz 1, § 2 Absatz 1 Ziffern 4–7 EStG). Abzugrenzen von den Betriebseinnahmen aus Gewinneinkünften. § 3 EStG enthält einen im Laufe der Zeit stetig angewachsenen Katalog
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