Einlösungspflicht
Einlösungspflicht, Verpflichtung einer Notenbank, die von ihr ausgegebenen Banknoten in Währungsmetall (Gold, zum Teil auch Silber) umzutauschen; seit 1914 in fast allen Ländern aufgehoben. Die für die internationale Währungsordnung bedeutende Goldeinlösungspflicht des amerikanischen Schatzamtes für Dollarguthaben ausländischer Notenbanken wurde 1971 aufgehoben (Dollar, Währung, Internationaler Währungsfonds).
Informationen zum Artikel
Quellenangabe