Einlagenpolitik

Einlagenpolitik, bis zum Eintritt in die zweite Stufe der Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion am 1. 1. 1994 genutztes geld- und kreditpolitisches Feinsteuerungsinstrument der Deutschen Bundesbank für die Geldmarktsteuerung. Nach § 17 Bundesbankgesetz (aufgehoben durch das 5. Änderungsgesetz vom 8. 7. 1994) waren Bund, Länder und Sondervermögen (Ausgleichsfonds sowie ERP-Sondervermögen)

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