Einkommensprinzip
Einkommensprinzip, Bruttoeinkommensprinzip,
als Streben nach maximalem Unternehmenseinkommen beziehungsweise maximalem Einkommen je Unternehmensangehörigen Formalziel ökonomischen Handelns in Genossenschafts- oder Familienbetrieben sowie in Unternehmen mit Arbeiterselbstverwaltung. Die betriebliche Ergebnisrechnung erfolgt nach dem Schema:
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