Einkindschaft (Rechtsgeschichte)

Einkindschaft, lateinisch Unio prolium, Rechtsgeschichte:

vermögensrechtliche Gleichstellung von Stiefgeschwistern. Seit dem 13. Jahrhundert kam, v. a. im fränkischen Rechtsgebiet, die Sitte auf, die erstehelichen Kinder von Eltern, die eine zweite Ehe eingehen wollten, durch einen Vertrag mit den aus der zweiten Ehe zu erwartenden Kindern vermögens- und familienrechtlich gleichzustellen. Die Vorkinder brachten ihr Anrecht auf

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