Einheitsstaat
Einheitsstaat, im Gegensatz zum Bundesstaat und zum Staatenbund ein Staat, in dem eine einzige Staatsgewalt über ein einheitlich verwaltetes Staatsgebiet und ein als unteilbare Einheit aufgefasstes Staatsvolk herrscht (Unitarismus). Im Einheitsstaat gibt es nur eine einzige Gesetzgebung, Verwaltung und Rechtspflege; vorhandene Untergliederungen des Staates (z. B. Provinzen, Bezirke,
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