Eigentumsstörungen
Eigentumsstörungen, Beinträchtigungen des Eigentumsrechts, die nicht in der Entziehung oder Vorenthaltung des Besitzes bestehen, z. B. Lärmbelästigungen, Abladen von Müll. Der Eigentümer kann sich gegen Eigentumsstörungen aufgrund des gesetzlichen Beseitigungs- und Unterlassungsanspruchs (§ 1004 BGB) zur Wehr setzen; der Anspruch ist auf Herstellung des früheren, störungsfreien Zustands gerichtet, er
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