Edikt (römischen Recht)
Edikt [lateinisch »öffentliche Bekanntmachung«, »Verordnung«, »Befehl«] das, -(e)s/-e,
obrigkeitlicher Erlass; im römischen Recht öffentliche Bekanntmachung des Magistrats, besonders der Prätoren, über die Grundsätze der Rechtsanwendung für die Dauer ihrer Amtszeit; später auch Erlasse der Kaiser. – In der Neuzeit wurde die Bezeichnung v. a. von den französischen Königen für das einen einzelnen Gegenstand regelnde Gesetz verwendet.
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