Durchgangsarzt

Durchgangsarzt, D-Arzt,

speziell zugelassener Chirurg oder Orthopäde mit besonderer Praxisausstattung (Raum für kleinere Operationen und Röntgenuntersuchungen), bei dem nach Vorschrift der gesetzlichen Unfallversicherung Verletzungen bei Arbeitsunfällen und Folgen von Berufskrankheiten vorgestellt werden müssen, für welche die gesetzliche Unfallversicherung leistungspflichtig ist (Durchgangsarztverfahren). Der Durchgangsarzt bestimmt nach der Diagnosestellung die Behandlung und berichtet

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