Due Diligence

Due Diligence [djuː ˈdɪlɪdʒəns; englisch »erforderliche Sorgfalt«] die, - -/- -s,

beim Unternehmenskauf die vorausgehende Überprüfung des zu kaufenden Unternehmens, in der Regel durch den Käufer. Die Due Diligence stammt aus dem angloamerikanischen Rechtskreis (dort ursprünglich aus dem Kapitalmarktrecht), in welchem den redlichen Verkäufer ohne vertragliche Festlegung keine Gewährleistungspflichten treffen (»caveat emptor«, Mängelausschluss). Notwendig ist die Due Diligence aber auch in

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