Diversion

Diversion [russisch diversija, eigentlich »Ablenkungsangriff«, zu lateinisch diversio »Angriff von der Seite«] die, -/-en,

aus dem militärischen Sprachgebrauch entlehnter Begriff, der in das Strafrecht der ehemaligen sozialistischen Staaten einging. Nach § 103 StGB der DDR wurde wegen Diversion bestraft, wer Maschinen, volkswirtschaftliche oder militärische Anlagen, Gebäude, Verkehrseinrichtungen, Rohstoffe, Erzeugnisse, Unterlagen der Forschung oder Wissenschaft oder andere für die Entwicklung der sozialistischen Gesellschaft, die Volkswirtschaft

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