Direkte Demokratie in Österreich

Entwicklung der direkten Demokratie in Österreich

Die Ursprünge der direkten Demokratie in Österreich gehen auf die Zeit nach dem Ersten Weltkrieg zurück. 1919 wurden in Vorarlberg Volksbegehren und Volksabstimmung eingeführt, in den Jahrzehnten danach folgten weitere Bundesländer. Auf Bundesebene wurden Volksbegehren und Volksabstimmung 1920 in die Verfassung aufgenommen.

Mitwirkende

Ralph Zade

Quellenangabe

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