Ausschluss bestimmter Themen
Einheitlich für alle Bundesländer gilt die Regel, dass eine Volksgesetzgebung nur in Bezug auf Inhalte möglich ist, die durch Landesrecht geregelt werden können. Das schließt alles aus, was nur durch den Bundesgesetzgeber gesetzlich geregelt werden kann. Nicht möglich wäre es deshalb z. B., das deutsche Staatsangehörigkeitsrecht zum Thema zu machen.
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Mitwirkende
Ralph Zade
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