Direkte Demokratie in der Schweiz

Mindeststandards, Stimmberechtigung, Verfahrensregelungen

Die inhaltlichen Regelungen zur direkten Demokratie in den Kantonen sind deren Sache, d. h., sie werden durch kantonales Recht geregelt. Die Bundesverfassung schreibt allerdings Mindeststandards vor: Nach Art. 51 Abs. 1 Satz 2 Bundesverfassung bedarf jede Kantonsverfassung bei ihrer Verabschiedung der Zustimmung des Volkes in einer Volksabstimmung und es muss eine Volksinitiative auf

Mitwirkende

Ralph Zade

Quellenangabe

Kostenlos testen
  • redaktionell geprüfte und verlässliche Inhalte

  • altersgerecht aufbereitet im Schullexikon

  • monatlich kündbar

oder
Sie sind Lehrkraft? Starten Sie Ihren kostenlosen Test hier.