Direkte Demokratie auf Bundesebene
Bei Volksabstimmungen auf Bundesebene ist neben dem »Volksmehr« teilweise auch das »Ständemehr« erforderlich. In diesem Fall (vgl. die Ausführungen zu den einzelnen Abstimmungsformen unten) bedarf es der Zustimmung der Mehrheit der schweizweit Abstimmenden (Volksmehr) und der Zustimmung der Mehrheit der Kantone (Ständemehr). Man spricht insofern auch vom »doppelten
Volksinitiative
Obligatorisches Referendum
Fakultatives Referendum
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Mitwirkende
Ralph Zade
Quellenangabe