Initiative durch Regierung oder Parlament
Soweit das in der jeweiligen Staatsverfassung vorgesehen ist, können das Parlament und/oder die Regierung dem Volk Gesetzesvorlagen zur Abstimmung vorlegen. Wie bei Verfassungsänderungen hat dabei normalerweise das Parlament oder die Regierung auch die Abstimmungsvorlage ausgearbeitet. Es gibt auch Verfassungen, nach denen das Parlament dem Volk eine Volksbefragung vorlegen kann,
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Mitwirkende
Ralph Zade
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