Diplom

Diplom [griechisch diplõma »zweifach gefaltetes (Schreiben)«] das, -s/-e, 

ursprünglich im antiken Griechenland ein aus zwei Täfelchen zusammengefügtes amtliches Schriftstück; dann bei den Römern ein von den Kaisern oder höheren Staatsbeamten ausgefertigtes Schreiben, durch das einzelnen Personen bestimmte Vorrechte zuerkannt wurden (z. B. Verleihung des Bürgerrechts). Im Mittelalter verschwand das Wort aus der Amts- und Geschäftssprache; Urkunden wurden als

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