Dienstunfall
Dienst|unfall, ein auf äußerer Einwirkung beruhendes, plötzliches, örtlich und zeitlich bestimmbares, einen Körperschaden verursachendes Ereignis, das in Ausübung oder infolge des Dienstes eines Beamten eingetreten ist (§§ 30 ff. Beamtenversorgungsgesetz). Zum Dienst gehören auch Dienstreisen, Teilnahme an dienstlichen Veranstaltungen, mit dem Dienst zusammenhängende Wege von und zur Dienststelle u. a.
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