Dezentralisation (Staatsrecht)
Dezentralisation [französisch; zu de... und Zentrum], Staatsrecht:
innerstaatliches Organisationsprinzip, dem zufolge öffentliche Verwaltungsaufgaben auf autonome, mit Selbstverwaltungsrecht ausgestattete Verwaltungseinheiten (z. B. Gemeinden) übertragen werden. Hiervon ist die Dekonzentration zu unterscheiden, die die dem parlamentarischen Gesetzgeber zustehende Normsetzungsbefugnis für festgelegte Teilbereiche auf Entscheidungsträger der Exekutive überträgt (z. B. ein Gesetz ermächtigt eine Behörde, eine Ausführungsverordnung zu erlassen).
Informationen zum Artikel
Quellenangabe