Deutschlandradio

Deutschlandradio, Rundfunkanstalt öffentlichen Rechts.

Gegründet in Folge der deutschen Wiedervereinigung durch Staatsvertrag vom 17.6.1993 zwischen dem Bund und den Ländern, der die Hörfunkanstalten Deutschlandfunk (BRD), Deutschlandsender Kultur (DS Kultur; DDR) und RIAS Berlin (amerikanischer Sektor von Berlin) zum 1.1.1994 zu einem bundesweiten Sender zusammenfasste.

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