Struktur und Ende
Der Deutsche Bund besaß kein Staatsoberhaupt, keine Regierung und keine Volksvertretung. Es gab nur ein Bundesorgan, nämlich die Bundesversammlung, in der die Gesandten der Mitgliedsstaaten zusammenkamen. Diese tagte in Frankfurt am Main.
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Mitwirkende
Dr. Melanie Carina Schmoll
Quellenangabe