Deutscher Bund

Struktur und Ende

Der Deutsche Bund besaß kein Staatsoberhaupt, keine Regierung und keine Volksvertretung. Es gab nur ein Bundesorgan, nämlich die Bundesversammlung, in der die Gesandten der Mitgliedsstaaten zusammenkamen. Diese tagte in Frankfurt am Main.

Mitwirkende

Dr. Melanie Carina Schmoll

Quellenangabe

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