Deutsche Reichsbahn

Deutsche Reichsbahn, Abkürzung DR,

die Staatsbahn des Deutschen Reichs; gebildet nach Artikel 171 der Weimarer Reichsverfassung am 1. 4. 1920 durch Zusammenschluss der bis dahin eigenständigen Staatseisenbahnen der deutschen Länder Preußen und Hessen, Bayern mit der Pfalz, Sachsen, Württemberg, Baden, Mecklenburg-Schwerin und Oldenburg mit zusammen 53 559 km Streckenlänge. Die zunächst enge Einbindung in

Quellenangabe

Kostenlos testen
  • redaktionell geprüfte und verlässliche Inhalte

  • altersgerecht aufbereitet im Schullexikon

  • monatlich kündbar

oder
Sie sind Lehrkraft? Starten Sie Ihren kostenlosen Test hier.