Degradation (öffentliches Dienstrecht)

Degradation [zu mittellateinisch degradare »herabsetzen«] die, -/-en, öffentliches Dienstrecht: Degradierung,

Dienstgradherabsetzung um einen oder mehrere Dienstgrade bei Offizieren oder Soldaten (§ 62 Wehrdisziplinarordnung), Versetzung in ein Amt derselben Laufbahn mit geringerem Endgrundgehalt bei Beamten (§ 9 Bundesdisziplinargesetz oder entsprechende Landesvorschriften) als gerichtliche Disziplinarmaßnahme bei Dienstpflichtverletzungen. Durch die Degradation gehen alle Rechte aus dem bisherigen Dienstgrad beziehungsweise Amt verloren.

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