Datensicherheit
Datensicherheit, nach DIN 44 300 Teil 1 eine »Sachlage, bei der Daten unmittelbar oder mittelbar so weit wie möglich vor Beeinträchtigung und Missbrauch bewahrt sind, und zwar unter Berücksichtigung verarbeitungsfremder Risiken wie auch im Verlauf auftrags- und ordnungsgemäßer Erbringung einer Dienstleistung«. Demnach müssen sowohl fahrlässig beziehungsweise durch technische Fehler
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