Beispiele und Motive für Verfolgung und Unterdrückung
Wird das Recht auf Religionsfreiheit verletzt, kann man grundsätzlich zwei Szenarien unterscheiden. Zum einen kann die Gewalt von Staaten bzw. staatlichen Akteuren ausgehen, zum anderen von nicht staatlichen Akteuren wie z.B. Terrororganisationen. Diese Unterscheidung trifft auch der »Ökumenische Bericht« von 2017. Er sieht das Recht auf Religionsfreiheit in den islamisch
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