Bürgerrechte

Bürgerrechte, Ortsbürgerrechte,

die einem Gemeindemitglied zustehenden Rechte. Die früher ausgeprägte Unterscheidung zwischen »Gemeindebürgern« mit vollem Ortsbürgerrecht und »Einwohnern« mit minderem Status ist fast nur noch für das Wahlrecht entscheidend, das ausländischen Einwohnern (sowie zum Teil Deutschen, die nicht ihren Hauptwohnsitz in der Gemeinde haben) nicht oder bei bestimmten Wahlen nicht zusteht. Anspruch

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