Bürgergeld statt »Hartz IV«
Ende November 2022 einigten sich Bundestag und Bundesrat auf ein Gesetz zur Neuregelung der Grundsicherung für Arbeitsuchende und deren Familien. Demnach ersetzt das Bürgergeld ab 1.1.2023 das bisherige Arbeitslosengeld II (umgangssprachlich »Hartz IV«). Gleichzeitig wurde u. a. eine deutliche Erhöhung der monatlichen Geldleistungen (»Regelsätze«) beschlossen. Insbesondere junge Menschen, die Bürgergeld
Informationen zum Artikel
Quellenangabe